Mach mit!

Ich freue mich sehr über Unterstützung. 

Unterstütze mich im Wahlkampf

Mein Team und ich gestalten diesen Wahlkampf vollständig ehrenamtlich, aus Überzeugung und mit großem Engagement. Wir sind fest davon überzeugt, dass Politik dann am stärksten ist, wenn Menschen gemeinsam Verantwortung übernehmen.

Und dafür brauchen wir Dich!

Egal ob du beim Flyer verteilen, Plakate anbringen, an Infoständen unterstützen, Veranstaltungen mitorganisieren oder einfach mit Menschen aus deinem Umfeld ins Gespräch kommen möchtest – jede Hilfe macht einen Unterschied. Auch kleine Zeitfenster können wertvoll sein.

Wenn Du Lust hast, mitzuwirken und dazu beizutragen, dass unsere Kieze sozialer, solidarischer und zukunftsfähiger werden, dann freue ich mich auf Deine Nachricht.

Gemeinsam können wir etwas bewegen!

Spenden

Ein guter Wahlkampf braucht auch finanzielle Unterstützung, für Plakate, Flyer und Veranstaltungen. 

Als Kandidatin darf ich keine Spenden entgegennehmen. Wenn Du mich unterstützen willst, kannst Du dies gerne mit einer Spende an die SPD Alt-Moabit tun. Egal ob 5 € oder 100 € – jeder Betrag hilft!

Spenden sind per Überweisung an folgendes Konto, über den QR-Code oder über das Formular möglich:

IBAN: DE40 1005 0000 0190 6730 10
(SPD Kreis Mitte Abt. Alt-Moabit)
Verwendungszweck: Spende Wahlkampf Lucy Demers + Name und Adresse* 

Vielen Dank für die Unterstützung!

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* Für Zuwendungsbescheide ist die Angabe der vollständigen Adresse im Verwendungszweck notwendig.

Wichtige Hinweise zum Thema Spenden:
Spendenabzugsfähigkeit
Nach § 34g des Einkommensteuergesetzes (EStG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu eine Höhe von 1.650 € jährlich (bei Zusammenveranlagung) von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG)abzugsfähig.

Bescheinigung für das Finanzamt
Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungs­beleg des Auftrag­gebers als Spenden­nachweis für das Finanzamt. Ab 2021 gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis bis 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).

Unabhängig von dieser Regelung wird von uns eine Zu­wendungs­be­scheinigung ausgestellt. Bitte hierfür aber unbedingt den Vornamen und Nachnamen sowie die Adresse im Verwendungs­zweck bei der Über­weisung angeben. Für Mitglieder der SPD reichen auch der Name sowie die Mitglieds­nummer zur Identifizierung aus.

Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, so bitten wir um Mitteilung auf anderem Wege (Telefon, Brief, E-Mail) über die Spende.